|
Schweizer Kobras ist eine Wirtschaftskanzlei, die
1978 von Norbert Schweizer gegründet wurde. Michael Kobras ist seit 1994
in der Kanzlei beschäftigt und wurde 1998 Partner.
Im Allgemeinen ist die Kanzlei auf den Gebieten des Handels- und
Wirtschaftsrechts tätig und berät insbesondere kleinere und
mittelständige Unternehmen (SMEs) sowie Einzelpersonen. Sowohl Norbert
Schweizer als auch Michael Kobras sind zugelassene Experten auf dem Gebiet
des Wirtschaftsrechts und staatlich anerkannte Notare. Michael Kobras ist
auch ein registrierter Einwanderungsberater.
Die Tätigkeitskeitsschwerpunkte der Kanzlei bilden sowohl das
Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht als auch das Zivil- und Handelsrecht.
Die Kanzlei führt Prozesse vor den meisten Gerichten Autraliens. Ihre
Tätigkeit beinhaltet auch Immobilien- und Bauträgerrecht,
Nachlassverfahren, die Planung der Nachfolge sowie Aufgaben, die Fragen
zur Einwanderung betreffen. Auβerdem
ist die Kanlzei auf ausländisches Rechts spezialisiert, vor allem auf den
Gebieten des Erbrechts im Bereich der deutschen, schweizerischen und
australischen Gerichtsbarkeit.
Nach mehr als dreiβig
Jahren erfolgreicher juristischer Tätigkeit, erbringt die Kanzlei Dienste
in den folgenden Bereichen:
-
Geselllschaftsrecht;
-
Wirtschafts-
und Handelsrecht;
-
Prozessführung;
-
Fusionen
und Erwerbungen von Gesellschaftsanteilen;
-
An-
und Verkäufe von Geschäftsbetrieben;
-
Arbeitsrecht
und Arbeitgeber-/ Arbeitnehmerbeziehungen;
-
Urheberrecht;
-
Gesellschaftsstrukturen;
-
Insolvenzrecht;
-
Planung
der Unternehmensnachfolge;
-
Einwanderungsrecht;
-
Immobilienrecht;
-
Mietverträge
über Gewerberäume;
-
Testamente
und Nachlass;
-
Nachlassplanung;
und
-
Nachlassabwicklung.
Die Rechtsanwälte in der Kanzlei sind auch qualifiziert in:
-
Deutschem
Recht; und
-
Schweizerischem
Recht.
Schweizer Kobras ist die einzige Wirtschaftskanzlei in Sydney, und
vielleicht in Australien, mit Anwälten, die auch in Australien, der
Schweiz und in Deutschland zugelassen sind. Viele der Rechtsanwälte bei
Schweizer Kobras und die Mehrheit der Belegschaft sprechen flie?end
deutsch, so dass die Kanzlei zweispraching in Englisch und in Deutsch
beraten kann. Demzufolge ist die Kanzlei sowohl für viele Unternehmen und
Einzelpersonen aus Deutschland, der Schweiz und Österreich tätig als
auch für die örtlichen Tochtergesellschaften dieser Unternehmen.
|